Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der IMENDIT GmbH, Viehhofstr. 121, 42117 Wuppertal (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen einschließlich Managed Services, IT-Beratung, Systemintegration, Projektarbeit, Support, Fernwartung, Mobile Device Management sowie verwandter Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich überwiegend an Unternehmer. Sofern einzelne Leistungen ausnahmsweise an Verbraucher erbracht werden, gelten die besonderen Regelungen dieser AGB sowie das gesetzliche Widerrufsrecht (siehe § 11).
(5) Der Auftragnehmer erbringt keine Reparaturen an Endgeräten (iPhone, iPad, Mac u. ä.) und vertreibt keine Hardware an Endkunden über einen Webshop. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag und der Leistungsbeschreibung.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch individuellen Angebotsabschluss (z. B. per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art, Umfang und Zweck der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer schuldet – soweit nichts anderes vereinbart ist – die fachgerechte Erbringung der beauftragten Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg (Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB), es sei denn, im Einzelfall wird ausdrücklich ein Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB, z. B. Projekt mit definiertem Lieferergebnis) vereinbart.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer, freie Mitarbeiter) einzusetzen. Er bleibt in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
(3) Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet, sofern keine Pauschale oder Monatspauschale (Managed-Services-Vertrag) vereinbart ist.
§ 4 Managed-Services / Wartungsverträge
(1) Für fortlaufende Betreuungsleistungen (Managed Services, Wartungsvertrag) kann zwischen den Parteien ein gesonderter Servicevertrag mit monatlicher Pauschale geschlossen werden.
(2) Die Mindestvertragslaufzeit eines Wartungs- bzw. Managed-Services-Vertrags beträgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(4) Der konkrete Leistungsumfang (SLA, Reaktionszeiten, betreute Geräte / Systeme, eingeschlossene Stunden) ergibt sich aus dem jeweiligen Servicevertrag.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge (VPN, Admin-Accounts, MDM-Systeme etc.) und Räumlichkeiten rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber ist für die Datensicherung der in seinem Verantwortungsbereich betriebenen Systeme selbst verantwortlich. Vor Arbeiten an Systemen des Auftraggebers hat dieser eine vollständige und aktuelle Datensicherung sicherzustellen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich die Datensicherung als Leistung beauftragt wurde.
(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, hierdurch verursachten Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen sowie Termine entsprechend zu verschieben.
§ 6 Preise, Vergütung und Zuschläge
(1) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten folgende Preise:
- Stundensatz: 100,00 EUR netto pro angefangener Stunde
- Anfahrtspauschale: 20,00 EUR netto pro Einsatzfahrt innerhalb des üblichen Einsatzgebiets (Wuppertal / Bergisches Land). Bei Einsätzen außerhalb gelten die tatsächlichen Reisekosten sowie die Reisezeit zum jeweils gültigen Stundensatz.
- Zuschlag außerhalb der Geschäftszeiten (werktags 17:00–22:00 Uhr, samstags): +50 %
- Zuschlag nachts, sonn- und feiertags: +100 %
(2) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Preise einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen in angemessenem Rahmen anzupassen. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 10 % innerhalb von 12 Monaten steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Preisanpassung zu.
(4) Zeit wird im 15-Minuten-Takt abgerechnet, mindestens jedoch eine angefangene Stunde pro Einsatz bzw. Anfahrt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Managed-Services-Pauschalen werden monatlich im Voraus berechnet und sind zum 1. des jeweiligen Monats fällig. Der Auftragnehmer bevorzugt SEPA-Lastschrifteinzug.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (gegenüber Verbrauchern 5, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) sowie eine Mahnpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
(4) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer fälligen Rechnung ist der Auftragnehmer berechtigt, laufende Leistungen nach vorheriger Mahnung und Fristsetzung auszusetzen.
(5) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Bei als Dienstleistung erbrachten Arbeiten schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Leistungserbringung nach dem anerkannten Stand der Technik, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
(2) Soweit im Einzelfall ein Werkvertrag vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen 12 Monate ab Abnahme; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber – soweit er Unternehmer ist – unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung bzw. Abnahme, schriftlich oder in Textform zu rügen.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für Datenverlust wird – soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt – auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien (mindestens tägliche Datensicherung) durch den Auftraggeber eingetreten wäre. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigenverantwortlich für eine geeignete Datensicherung zu sorgen (§ 5 Abs. 2).
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 10 Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, für die der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer auf seiner Website finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Auftraggeber ausnahmsweise Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wurde der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, gilt die folgende Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
IMENDIT GmbH
Viehhofstr. 121
42117 Wuppertal
E-Mail: support@imendit.de
Telefon: 0800 00076 00
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Wuppertal. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Textformklausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.